Aktuelle Meldungen

Hier sind die aktuellen Meldungen.

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe werden ab morgen, Donnerstag, dem 11.02.2021, die Abfallsammlung wieder aufnehmen. Die Abfuhr der Restmüll- und Bioabfalltonnen erfolgt in den für diesen Tag vorgesehenen und im Abfallkalender entsprechend gekennzeichneten Sammelbezirken. Die Abholung der blauen Tonnen muss in dieser Woche leider noch entfallen.

Die Tonnen, die in den vergangenen Tagen nicht geleert werden konnten, können erst wieder bei der nächsten regulären Sammeltour zur Leerung bereitgestellt werden. Dann können mögliche Mehrmengen danebengestellt werden: Restmüll in Säcken, Bioabfall möglichst in Papiertüten oder Kartons.

Eine große Anzahl der in den letzten drei Tagen terminierten Sperrmüllabholungen konnte bereits auf andere Termine verschoben werden. Die Anfallstellen, wo das nicht gelungen ist, werden ab morgen ebenfalls angesteuert.

Der Erfolg der Arbeit wird davon abhängen wie die Situation vor Ort aussieht, ob die Befahrung einer Nebenstraße sicher ist und ob die Tonne zum Fahrzeug verbracht werden kann. A+B bittet darum, die Wege zu den Tonnen soweit möglich zugänglich zu machen.

Die Firma PreZero, Auftragnehmer der Dualen Systeme für die Abholung der Gelben Säcke im Landkreis Peine, hat mitgeteilt, dass sie ebenfalls morgen, Donnerstag, dem 11.02.2021, wieder mit der regulären Abholung der Gelben Säcke beginnt. Sollten Säcke in Nebenstraßen, die nicht befahrbar sind, liegenbleiben, werden diese in 4 Wochen bei der nächsten Abholung mitgenommen. Ein Nachfahren von Touren kann PreZero derzeit nicht gewährleisten.

 

Obwohl wir Gehwege und vielleicht sogar die Fahrbahn vor unseren Grundstücken das ganze Jahr über sauber halten, gibt es Zeiten, in denen sich die Straßenreinigung geradezu unübersehbar in unser Bewusstsein schiebt. Gerade im Winter kommen Schnee und Eis ins Spiel. Hier stellt sich häufig die Frage, wer für die Reinigung einschl. Winterdienst zuständig ist. 

Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Eigentümer der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke für die Reinigung einschl. Winterdienst zuständig. Bei Schneefall sind Gehwege einschl. gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen in einer Breite von mind. 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden oder eine Straße höhengleich ausgebaut, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. In Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen ist am äußersten Rand dieser Bereiche ein Streifen in einer Breite von mind. 1,50 m zu räumen. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 8.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr, durchgeführt sein. Bei Bedarf ist das Schneeräumen und Streuen bis 20.00 Uhr zu wiederholen.

Die Gossen und Einlaufschächte sind nach Möglichkeit schnee- und eisfrei zu halten, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.

Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Edemissen in Verbindung mit der Verordnung. Diese können Sie hier einsehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Edemissen, Fachbereich II, Frau Kassel, Tel. (0 51 76) 188-63, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Sie sind auf immer mehr Grundstücken zu finden: Schottergärten. Schottergärten, das sind zum Teil sogar große Gartenflächen, die mit Kies und ähnlichem Material aufgeschüttet werden. Oftmals werden diese Gärten mit den Worten modern, unkrautfrei und pflegeleicht beworben. Scheinbar viele Vorteile also? Nicht ganz! In der Realität bedeutet ein Schottergarten deutlich mehr Arbeit als man zunächst annehmen mag. Laub und kleine Samen, die sich in den Ritzen ansammeln sorgen dafür, dass Unkraut wächst und beseitigt werden muss. Zudem gilt es den Kies regelmäßig zu reinigen, da sich sonst Moos auf den Steinen ablagert.

Hinsichtlich der Umwelt stellen Schottergärten sogar ein Problem dar. Unter dem Schottermaterial wird meist ein Vlies verlegt, welches zusammen mit dem Schotter und Kies dafür sorgt, dass der Boden verdichtet wird. Die Fläche wirkt dann ähnlich wie eine Fläche aus Beton. Das Regenwasser kann vor allem bei Starkregen nicht abfließen, was zu einer Überlastung der Kanalisation führen kann. Zudem heizt sich der Boden durch die Sonneneinstrahlung über den Tag auf und kann in der Nacht nicht wie üblich abkühlen. Der Boden trocknet so sehr schnell aus. Die hohen Temperaturen im Boden führen weiter auch zur Verschlechterung des Klimas. Zudem stirbt die Biodiversität. Tier- und Bodenleben sind in Schottergärten nicht mehr zu finden.

Oft werden vereinzelt Blumen oder Grünpflanzen in dem Schottergarten platziert. Diese verbrennen und vertrocknen jedoch meist sehr schnell, durch die ständige Aufheizung und die dadurch resultierende Trockenheit des Bodens. Mancherorts finden sich auch Pflanzen, die zwar vergleichsweise gut mit den Eigenschaften eines Schottergartens auskommen, jedoch sind diese standortfremd und bieten keinerlei Nahrung für Insekten.

Wer sich einen pflegeleichten Garten wünscht, der sollte auf Stauden zurückgreifen und seinen Garten standortgerecht gestalten. Stauden blühen in unterschiedlichsten Farben zu den unterschiedlichen Zeiten im Jahr und ergeben so ein schönes Gartenbild. Zudem verdrängen sie Unkrautpflanzen. An heißen Orten sollten möglichst hitzeresistente Pflanzen gesetzt werden. So bietet der Garten einen Platz für verschiedenste Tierarten. Durch einen vielfältigen Garten wird auch die Artenvielfalt erhöht. So werden Schmetterling, Biene, Hummel und Co in den Garten gelockt, die dort ihre Nahrung und auch einen Lebensraum finden.

A&B Peine hat mitgeteilt, dass die reguläre Abfallentsorgung am Montag, 08.02.2021, komplett eingestellt wird. Die widrigen Wetterverhältnisse lassen aktuell keine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu. Über die Planung für die nächsten Tage informiert A&B Peine rechtzeitig.

Personen für die Mitarbeit im Behindertenbeirat gesucht

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das Ziel des Behindertenbeirates ist es, das Leben von und mit Menschen mit Behinderungen einfacher zu gestalten. Darum soll der Behindertenbeirat für alle Beteiligten, Ansprechpartner und Mittler sein.

In seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 hat der Kreistag die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine beschlossen. Der auf dieser Basis zum 1. April 2021 einzurichtende Behindertenbeirat löst den seit 1997 auf privater Basis tätigen Behindertenbeirat ab und entspricht der Vorgabe des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG).

Wer zukünftig im Behindertenbeirat mitarbeitet, entscheidet der Kreistag aufgrund einer Vorschlags- und Bewerberliste. Ein Vorschlagsrecht haben die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Peine, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Peine, der Sozialpsychiatrische Verbund und sonstige Stellen bzw. Organisationen, die sich um Belange von Menschen mit Behinderung kümmern.

Daneben kann sich auch selbst bewerben, wer an der Mitarbeit interessiert ist.

In Betracht für die Mitarbeit kommen nur volljährige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, bei denen eine nachgewiesene Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX besteht, oder die zum Zeitpunkt der Bildung des Beirates Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, bei dem eine entsprechende Behinderung besteht.

Das dafür erstellte Formblatt kann hier heruntergeladen werden. Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine lesen Sie hier.

Die Vorschläge und Bewerbungen der Gemeinde Edemissen werden bis zum 1. Januar 2020 gesammelt und an den Landkreis Peine zur Entscheidung weitergeleitet.

Für Rückfragen steht zur Verfügung

Landkreis Peine
Fachdienst Soziales 
Burgstr. 1
31224 Peine

Tel. 05171-401 2120

https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Soziales/Behindertenbeirat