Aktuelle Meldungen

Hier sind die aktuellen Meldungen.

Sie sind auf immer mehr Grundstücken zu finden: Schottergärten. Schottergärten, das sind zum Teil sogar große Gartenflächen, die mit Kies und ähnlichem Material aufgeschüttet werden. Oftmals werden diese Gärten mit den Worten modern, unkrautfrei und pflegeleicht beworben. Scheinbar viele Vorteile also? Nicht ganz! In der Realität bedeutet ein Schottergarten deutlich mehr Arbeit als man zunächst annehmen mag. Laub und kleine Samen, die sich in den Ritzen ansammeln sorgen dafür, dass Unkraut wächst und beseitigt werden muss. Zudem gilt es den Kies regelmäßig zu reinigen, da sich sonst Moos auf den Steinen ablagert.

Hinsichtlich der Umwelt stellen Schottergärten sogar ein Problem dar. Unter dem Schottermaterial wird meist ein Vlies verlegt, welches zusammen mit dem Schotter und Kies dafür sorgt, dass der Boden verdichtet wird. Die Fläche wirkt dann ähnlich wie eine Fläche aus Beton. Das Regenwasser kann vor allem bei Starkregen nicht abfließen, was zu einer Überlastung der Kanalisation führen kann. Zudem heizt sich der Boden durch die Sonneneinstrahlung über den Tag auf und kann in der Nacht nicht wie üblich abkühlen. Der Boden trocknet so sehr schnell aus. Die hohen Temperaturen im Boden führen weiter auch zur Verschlechterung des Klimas. Zudem stirbt die Biodiversität. Tier- und Bodenleben sind in Schottergärten nicht mehr zu finden.

Oft werden vereinzelt Blumen oder Grünpflanzen in dem Schottergarten platziert. Diese verbrennen und vertrocknen jedoch meist sehr schnell, durch die ständige Aufheizung und die dadurch resultierende Trockenheit des Bodens. Mancherorts finden sich auch Pflanzen, die zwar vergleichsweise gut mit den Eigenschaften eines Schottergartens auskommen, jedoch sind diese standortfremd und bieten keinerlei Nahrung für Insekten.

Wer sich einen pflegeleichten Garten wünscht, der sollte auf Stauden zurückgreifen und seinen Garten standortgerecht gestalten. Stauden blühen in unterschiedlichsten Farben zu den unterschiedlichen Zeiten im Jahr und ergeben so ein schönes Gartenbild. Zudem verdrängen sie Unkrautpflanzen. An heißen Orten sollten möglichst hitzeresistente Pflanzen gesetzt werden. So bietet der Garten einen Platz für verschiedenste Tierarten. Durch einen vielfältigen Garten wird auch die Artenvielfalt erhöht. So werden Schmetterling, Biene, Hummel und Co in den Garten gelockt, die dort ihre Nahrung und auch einen Lebensraum finden.

Personen für die Mitarbeit im Behindertenbeirat gesucht

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das Ziel des Behindertenbeirates ist es, das Leben von und mit Menschen mit Behinderungen einfacher zu gestalten. Darum soll der Behindertenbeirat für alle Beteiligten, Ansprechpartner und Mittler sein.

In seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 hat der Kreistag die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine beschlossen. Der auf dieser Basis zum 1. April 2021 einzurichtende Behindertenbeirat löst den seit 1997 auf privater Basis tätigen Behindertenbeirat ab und entspricht der Vorgabe des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG).

Wer zukünftig im Behindertenbeirat mitarbeitet, entscheidet der Kreistag aufgrund einer Vorschlags- und Bewerberliste. Ein Vorschlagsrecht haben die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Peine, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Peine, der Sozialpsychiatrische Verbund und sonstige Stellen bzw. Organisationen, die sich um Belange von Menschen mit Behinderung kümmern.

Daneben kann sich auch selbst bewerben, wer an der Mitarbeit interessiert ist.

In Betracht für die Mitarbeit kommen nur volljährige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, bei denen eine nachgewiesene Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX besteht, oder die zum Zeitpunkt der Bildung des Beirates Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, bei dem eine entsprechende Behinderung besteht.

Das dafür erstellte Formblatt kann hier heruntergeladen werden. Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine lesen Sie hier.

Die Vorschläge und Bewerbungen der Gemeinde Edemissen werden bis zum 1. Januar 2020 gesammelt und an den Landkreis Peine zur Entscheidung weitergeleitet.

Für Rückfragen steht zur Verfügung

Landkreis Peine
Fachdienst Soziales 
Burgstr. 1
31224 Peine

Tel. 05171-401 2120

https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Soziales/Behindertenbeirat

 

Aktuell: Restaurants und Imbisse im Peiner Land von A - Z, die derzeit einen Abhol- und/oder Lieferservice anbieten, sind auf der folgenden Internetseite der Wito zu finden:

https://www.tourismus-peine.de/essen-trinken

Bitte unterstützen Sie unsere örtliche Wirtschaft.

Es liegt den Repräsentanten der Gemeinde Edemissen am Herzen, Alters- und Hochzeitsjubilaren an ihrem Ehrentag persönliche Glückwünsche im Rahmen eines Besuches zu übermitteln. Aufgrund der anhaltenden COVID 19 Pandemie war und ist es den Ortsbürgermeisterinnen, Ortsbürgermeistern und dem Bürgermeister seit Ausbruch der Pandemie leider nicht möglich, dieser Tradition in gewohnten Umfang zu folgen. Es ist ihnen bewusst, dass unter den aktuellen Einschränkungen Besuche nur im engsten Familienkreis möglich und in dieser schwierigen Zeit auch geboten sind. Leider ist eine Veränderung in dieser Hinsicht auch in Zukunft nicht absehbar.


Die Ortsbürgermeisterinnen, Ortsbürgermeister und der Bürgermeister bitten hierfür ausdrücklich um Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern das, was im Moment am wichtigsten ist, Gesundheit und Wohlbefinden.

Einhaltung der 2-wöchigen Meldepflicht wird gelockert – Bußgelder entfallen vorerst!

Ebenfalls keine Bußgelder für abgelaufene Personalausweise!

Die Gemeinde Edemissen sieht aufgrund der Corona-Krise von Bußgeldern nach § 54 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 7 Bundesmeldegesetz wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ab.

Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat die Gemeinden, Landkreise und Städte aufgefordert, dass bis auf weiteres keine Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweises zu verhängen, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist. Es werden nur in dringenden und begründeten Fällen An- oder Abmeldungen des Wohnsitzes und Anträge für Personalausweise und Resiepässe entgegengenommen. Bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung. (Bürgerbüro 05176/188-11, -13, -14).