Nach den melderechtlichen Regelungen ist es möglich, in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von Alters- und Ehe-/Lebenspartnerschaftsjubiläen
- an Adressbuchverlage
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre in das Einwohnermelderegister eintragen lassen möchte, kann sich an das Bürgerbüro der Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1 wenden. Die Einrichtung ist nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. Der entsprechende Vordruck kann vor Ort, mit vorheriger Terminvereinbarung, ausgefüllt werden oder telefonisch unter
0 51 76 /188 – 11 und –14 angefordert oder hier abgerufen werden.