Nach den melderechtlichen Regelungen ist es möglich, in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:

  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst
  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von Alters- und Ehe-/Lebenspartnerschaftsjubiläen
  • an Adressbuchverlage

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre in das Einwohnermelderegister eintragen lassen möchte, kann sich an das Bürgerbüro der Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1 wenden. Die Einrichtung ist nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. Der entsprechende Vordruck kann vor Ort, mit vorheriger Terminvereinbarung, ausgefüllt werden oder telefonisch unter

0 51 76 /188 – 11 und –14 angefordert oder hier abgerufen werden.