Aktuelle Meldungen
Die Gemeinde Edemissen erlässt aufgrund des § 5 a des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08. März 2007 (Nds. GVBl. Nr. 6/2007) in zurzeit gültiger Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. 1976, 311) in zurzeit geltender Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), in zurzeit gültiger Fassung folgende Allgemeinverfügung:
Die Gemeinde Edemissen lässt zu, dass Verkaufsstellen und Betriebe des täglichen bzw. gesundheitlichen Bedarfs in ihrem Gebiet sonn- und feiertags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Zu Verkaufsstellen bzw. Betrieben des täglichen bzw. gesundheitlichen Bedarfes gehören ausschließlich der Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Poststellen, Reinigungen, der Zeitungsverkauf sowie Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
Diese Zulassung gilt bis einschließlich Samstag, 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Auflagen:
Die Inhaber bzw. Verfügungsberechtigten der o. g. Verkaufsstellen und Betriebe, die von der Schließung für den Kundenverkehr ausgenommen sind, haben während der o. g. Öffnungszeiten die vom Landkreis Peine mit gesonderter Allgemeinverfügung für verbindlich erklärten „Auflagen bei Öffnung von Einrichtungen“ zu beachten.
Begründung:
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung beruhen auf zwei vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erstellten Runderlasse vom 16.03.2020 (Az. 401.41609-11-3) und vom 17.03.2020 (Az. 103.42 – 40013/5a).
Rechtsgrundlage ist § 5 a NLöffVZG.
Demnach kann die zuständige Behörde von Amts wegen zulassen, dass Verkaufsstellen im Allgemeinen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen, wenn dies im dringenden öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Diese Regelung greift in Ausnahmesituationen; ein dringendes öffentliches Interesse liegt
- a. bei Katastrophen und Großschadenslagen vor. Dadurch soll der Bevölkerung in solchen Situationen die Möglichkeit eingeräumt werden, u. a. Material und Versorgungsgüter problemlos beschaffen zu können.
Eine Großschadenslage definiert ein Ereignis mit u. a. einer großen Anzahl von Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen. Bei der aktuellen Corona-Epidemie (Epidemie = Infektionskrankheit in einem Land, die zur Massenerkrankung wird) handelt es sich um eine solche Großschadenslage. Somit liegt ein dringendes öffentliches Interesse vor und die Sonn- und Feiertagsöffnung von Amts wegen ist demnach möglich und wird auch in dem o. g. Erlass vom 16.03.2020 empfohlen.
Um die immer noch weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Viruses zu verlangsamen bzw. einzudämmen und somit dem Schutze der Bevölkerung Rechnung zu tragen, werden die Sonn- und Feiertagsverkaufsverbote lediglich für die o. g. notwendigen Verkaufsstellen bzw. Betriebe des täglichen bzw. gesundheitlichen Bedarfs aufgehoben. Alle Geschäfte und Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem täglichen oder gesundheitlichen Versorgungsdarf dienen, erhöhen durch Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besuchern die Anzahl der Nahkontakte und tragen damit zu einer erheblichen Steigerung des Infektionsrisikos bei. Es ist daher notwendig, den Betrieb dieser Geschäfte und Einrichtungen gänzlich zu untersagen, weil auch bei einer Beschränkung eine Übertragung des Erregers nicht verlässlich unterbunden werden kann. Die Untersagung der Öffnung dieser Geschäfte und Einrichtungen ist folglich geeignet und erforderlich. Der tägliche und gesundheitliche Versorgungsbedarf der Bevölkerung kann dagegen weiterhin ohne Beschränkung gedeckt werden, ist dabei jedoch an die vom Landkreis Peine durch Allgemeinverfügung für verbindlich erklärten „Auflagen bei Öffnung von Einrichtungen“ gebunden. Diese dienen ebenfalls dem Schutze der Bevölkerung vor der weiterhin rasanten Verbreitung des Corona-Viruses. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist diese Allgemeinverfügung mit ihren Auflagen verhältnismäßig und zwingend notwendig, um dem vorrangigen Gesundheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich Samstag, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehbarkeit beruht auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in zurzeit geltender Fassung. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird aufgrund des besonders dringenden öffentlichen Interesses - ausgelöst durch die aktuell extrem schnellen Verbreitung des gefährlichen bzw. sogar lebensbedrohlichen Corona-Viruses - angeordnet. Wegen der besonderen Gefahren, die von diesem Virus ausgehen, kann es somit nicht hingenommen werden, dass im Falle einer Klage diese Verfügung nicht umgesetzt werden kann, weil erst eine Entscheidung im Hauptverfahren abgewartet werden muss.
Hinweis:
Apotheken und Tankstellen sind nicht genannt, da sie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NLöffVZG von 0 bis 24 Uhr (ausgenommen: Waschanlagen sowie Reinigungsvorrichtungen oder – geräte für Kraftfahrzeuge) geöffnet haben dürfen.
Die Arbeitsschutzregelungen nach § 7 NLöffVZG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, der geltenden Tarifverträge, des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes in den zurzeit gültigen Fassungen sind einzuhalten.
Inkrafttreten:
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, erhoben werden.
Eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung anordnen.
Gemeinde Edemissen
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Hoffmann
Insekten sind die heimlichen Herrscher der Tierwelt. Sie gehören zu den ältesten und erfolgreichsten Bewohnern unseres Planeten und haben eine Schlüsselfunktion in natürlichen Nahrungsketten. Der Insektenrückgang ist Ausdruck einer verarmenden Landschaft, auch in unseren Städten und Dörfern. Das Land Niedersachsen hat eine umfangreiche und informative Broschüre zu dem Thema herausgegeben.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Lebensräume von Insekten in Niedersachsen und fasst praktische Basistipps für eine insektenfreundliche Garten- und Freiraumgestaltung zusammen:
- Insekten in Niedersachsen
Verwandlung vom Ei bis zum Insekt – Fortpflanzung und Entwicklung
Insekten und ihre Lebensräume
- Lebensraum Grünland und Wegränder
- Lebensraum Acker und Wegraine
- Lebensraum Heide und Magerrasen
- Lebensraum Eichen- und Laubmischwälder
- Lebensraum Hochmoor
- Lebensraum Fließgewässer
- Lebensraum Siedlung - Ursachen und Auswirkungen des Insektenrückgangs
- Insekten in Städten und Dörfern
- Das eigene Lebensumfeld insektenfreundlich gestalten
Arten- und strukturreiche Blühwiesen – Entwicklung mit geringem Pflegeaufwand
Natürliche Entwicklung zulassen und „wilde Ecken“ im Garten einrichten
Streuobstwiesen anlegen und erhalten
Naturnahe Teiche und Tümpel anlegen
Heimische Gehölze und Stauden verwenden
Vielfalt durch Kleinstlebensräume schaffen
Artenreiche Straßen- und Wegränder an Grundstücksgrenzen zulassen
Beleuchtung insektenfreundlich gestalten
Insektenfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung
Pflanzen für mehr Artenvielfalt auf dem Balkon
Praxistaugliche Insektennisthilfen - Bewusstsein schafft Vielfalt
- Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, weiterführende Informationen
Chance auf reines Glasfasernetz in Ortsteilen von Edemissen
Schnelles Internet für weitere 2.300 Haushalte
20.06.2019 Borken/Edemissen. Ob aktuelle Hollywood-Produktionen im Internet ansehen oder das Videotelefonat mit der Tochter in Australien - was jetzt in einigen Ortsteilen von Edemissen noch Zukunftsmusik ist, kann schon bald im Alltag angekommen sein. Denn in naher Zukunft können die Bürgerinnen und Bürger in Alvesse, Berkhöpen, Blumenhagen, Eddesse, Eickenrode, Klein Eddesse, Mödesse, Plockhorst, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wehnsen und Wipshausen möglicherweise mit bis zu 1 Gbit/s durchs reine Glasfasernetz surfen.
Bereits im letzten Jahr hatten Bürgermeister Frank Bertram und Vertreter von Deutsche Glasfaser die Kooperation zum Netzausbau unterzeichnet. Nach erfolgreicher Nachfragebündelung in Abbensen, Edemissen und Oelerse, sollen nun auch weitere Ortsteile die Chance auf das Glasfasernetz bekommen. Die angeschlossenen Haushalte können anschließend Geschwindigkeiten von mindestens 200 Mbit/s nutzen. Für den Anschluss selbst entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist lediglich ein 2-Jahres-Vertrag mit Deutsche Glasfaser und der Abschluss des Vertrages während der Nachfragebündelungs-Phase. Jetzt ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt.
Die Nachfragebündelung läuft bis zum Stichtag am 21.09.2019. Wenn sich 40 % aller anschließbaren Haushalte während des Aktionszeitraumes in Alvesse, Berkhöpen, Blumenhagen, Eddesse, Eickenrode, Klein Eddesse, Mödesse, Plockhorst, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wehnsen und Wipshausen für einen Vertrag entscheiden, steht dem Ausbau des Netzes nichts mehr im Wege.
Um ausführlich über alle Vorteile eines FTTH-Glasfasernetzes zu informieren, finden dazu Informationsveranstaltungen vor Ort wie folgt statt. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr
- Donnerstag, 27.06.2019: Turnhalle Grundschule Wipshausen (Turnhallenring 2)
- Dienstag, 02.07.2019: Aula Grundschule Drachenstark Edemissen (Am Mühlenberg 7)
- Mittwoch, 03.07.2019: „Altes Sporthaus" Plockhorst (Bahnhofstr. 1A)
Projektleiter Thomas Breer stellt das Vorhaben Glasfaserausbau sowie das Unternehmen Deutsche Glasfaser vor. Auch geht Breer auf Fragen der Notwendigkeit eines Glasfasernetzes sowie die buchbaren Produkte ein. Die Besucher haben im Anschluss die Möglichkeit Fragen zu stellen. Neben Breer sind Beraterteams vor Ort, die ebenfalls gern Rede und Antwort stehen. Zudem werden Mitarbeiter von Deutsche Glasfaser von Tür zu Tür gehen und auf Wunsch gerne beraten. Alle Mitarbeiter können sich ausweisen und kommen der Aufforderung dazu auch selbstverständlich nach.
Interessierte können sich zusätzlich in dem eigens dafür eingerichteten Servicepunkt von Deutsche Glasfaser in Edemissen vor Ort persönlich beraten lassen. Dieser befindet sich in der Peiner Str. 4 (im Büro der LVM-Versicherung Schiffelholz) und ist ab dem 28.06.2019 wie folgt geöffnet: montags, donnerstags und freitags jeweils von 14:00 bis 19:00 Uhr sowie samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr. Der Servicepunkt ist ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 02861 8133410 erreichbar. Unter dieser Nummer können auch Termine für eine Beratung in den eigenen vier Wänden vereinbart werden.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de/edemissen2 verfügbar. Hier sind auch Details über den Stand der Nachfragebündelungen sowie aktuelle Nachrichten und Termine für die jeweiligen Ortsteile abrufbar.
Über Deutsche Glasfaser
Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser mit Hauptsitz in Borken (NRW) plant, baut und betreibt anbieteroffene Glasfaser-Direktanschlüsse für Privathaushalte und Unternehmen. Sie engagiert sich bundesweit privatwirtschaftlich für die Breitbandversorgung ländlicher Regionen. Mit innovativen Planungs- und Bauverfahren realisiert Deutsche Glasfaser in enger Kooperation mit den Kommunen FTTH-Netzanschlüsse schnell und kosteneffizient – auch im Rahmen bestehender Förderprogramme für den flächendeckenden Breitbandausbau. Ursprünglich von der Investmentgesellschaft Reggeborgh gegründet, agiert die Unternehmensgruppe seit Mitte 2015 unter mehrheitlicher Beteiligung des Investors KKR. Seit 2018 ist Deutsche Glasfaser als FTTH-Anbieter mit den meisten Vertragskunden marktführend in Deutschland. Für den aktuellen Ausbauplan von einer Million Anschlüssen stehen rund 1,5 Milliarden Euro Kapital bereit.
An die Einwohner von Edemissen, Alvesse, Klein Oedesse, Oedesse, Ankensen, Klein Blumenhagen, Oelheim, Wipshausen, Rietze
Der Umbau des Telefonnetzes beginnt
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
ab dem Frühjahr 2020 werden umfangreiche Bauarbeiten zur Verlegung des hoch modernen Glasfasernetzes beginnen.
Am 22.10.2019 um 18:30 Uhr findet in der
Aula der Grundschule Edemissen
Am Mühlenberg 7, 31234 Edemissen
die Informationsveranstaltung rund um den Glasfaserausbau für Sie statt.
Was müssen sie als Eigentümer tun?
Kein Grundstück wird automatisch angeschlossen, Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer können sich bei Interesse ans Glasfasernetz anschließen lassen.
Hierzu erhalten alle Eigentümer separates Informationsmaterial inklusive der notwendigen Vertragsunterlagen und dem weiteren Ablauf.
Sie haben noch Fragen zum Anschluss der Glasfaser oder Inhouseverkabelung in den Ortschaften Abbensen, Edemissen oder Oelerse? Die Deutsche Glasfaser lädt herzlich zu einem Technikabend im Baubüro, Peiner Straße 4, Edemissen, am Dienstag, 9. Juli 2019 bis 20 Uhr ein.
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