Aktuelle Meldungen
Sie haben noch Fragen zum Anschluss der Glasfaser oder Inhouseverkabelung in den Ortschaften Abbensen, Edemissen oder Oelerse? Die Deutsche Glasfaser lädt herzlich zu einem Technikabend im Baubüro, Peiner Straße 4, Edemissen, am Dienstag, 9. Juli 2019 bis 20 Uhr ein.
Mehr dazu lesen Sie hier
23.05.2019
Die Planungsphase für die notwendigen Ausbauarbeiten des Glasfasernetzes in Abbensen, Edemissen und Oelerse wird in Kürze beendet. Die Kolonnen und Baumaschinen stehen auf Startposition. Für alle Fragen rund um den Ausbau wird es auch wieder einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort geben. Am 04.06.2019 eröffnet das Baubüro von Deutsche Glasfaser in Edemissen, Peiner Straße 4.
Alle Bewohner sind herzlich zur Eröffnung am Dienstag, 04.06.2019 von 10:00 bis 18:00 Uhr eingeladen.
Nach der Eröffnung können Kunden und Interessierte alle Fragen und Anregungen zum Bau und auch zu vertraglichen Themen im Baubüro von Deutsche Glasfaser klären. Die Mitarbeiter vor Ort beantworten gerne alle individuellen Fragen oder beraten Neukunden zu Verträgen und schließen diese auch vor Ort ab.
JA! SMIN – expressiv – abstrakt
Malerei von Jasmin Maavenian
Ausstellung im Rathaus Edemissen
29. Mai bis 31. Juli 2019, Vernissage Mittwoch, 29. Mai, 19 Uhr
Zur Eröffnung der Ausstellung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen! Die Künstlerin ist anwesend.
Jasmin Maavenian, geboren 1969 studierte an der HBK Braunschweig die Fächer Gestaltendes Werken und Kunst im Rahmen eines Lehramtsstudienganges. Sie arbeitet überwiegend mit Acryl und Mischtechniken auf großformatigen Leinwänden und befasst sich mit dem Spannungsfeld von Material und Bild.
Dabei bieten ihr die Auflösung des Gegenständlichen zum Abstrakten einen besonderen Reiz. Inspiration, Emotion, Temperament und Spontanität sind in Maavenians Malprozess gegenwärtig. Der anfängliche Zufall im Entstehungsprozess eines Bildes wird assoziativ gedeutet und die Bildaussage bewusst gesteuert. Die Leuchtkraft der Farben entsteht im Kontrast zur Dunkelheit, besonders an den geschaffenen Lichtungen und Öffnungen. Der Betrachter wird angehalten sich einzulassen, auf dieses Spiel von Farbe, Licht und Schatten und selbst auf Entdeckungsreise nach Sinnfindung zu gehen.
Die Deutsche Glasfaser lädt zum Informationsabend ein!
Die Bauarbeiten von Deutsche Glasfaser in Abbensen, Edemissen und Oelerse beginnen in Kürze und die ersten Kunden werden schon bald mit Lichtgeschwindigkeit im Netz surfen. Daher möchte Deutsche Glasfaser die Gelegenheit nutzen, sich noch einmal persönlich mit ihnen auszutauschen und sie zu einem Bau-Informationsabend einladen:
Montag, 20.05.2019, 19:00 Uhr
Aula der IGS
Am Mühlenberg 3
31234 Edemissen
Sie erfahren alles rund um das Ausbauprojekt in Abbensen, Edemissen und Oelerse und erhalten Informationen zu den einzelnen Bauphasen. Auch Fragen rund um den Bau vor ihrem Haus sowie zur Installation der Endgeräte werden beantwortet. Interessierte können sich außerdem von dem von Deutsche Glasfaser beauftragte Bauunternehmen die Vorgehensweisen und Materialien demonstrieren lassen und erhalten auch umfangreiche Informationen zum innovativen TV-Produkt.
Sie sind an dem Tag verhindert?
Kein Problem. Die Mitarbeiter des Baubüros von Deutsche Glasfaser in Edemissen, Peiner Str. 4, 31234 Edemissen stehen für alle Fragen und Anregungen zum Bau sowie auch zu vertraglichen Themen zur Verfügung. Das Baubüro hat ab 05.06.2019 jeden Mittwoch in der Zeit von 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Alle Fragen zum Bau beantwortet Ihnen auch die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.
Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
Telefon: 04535 279 99-14
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs-und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt.
Für 2019 sind auch wieder Befragungen von Bereichen der Gemeinde Edemissen vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen.
Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt?
Gefragt werden u. a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.
Wie wird ausgewählt?
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1% Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen — vollkommen anonym — nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial" zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z.B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.
Weiterführe Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie auch im Internet unter
www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte, Familien – Mikrozensus“.