Aktuelle Meldungen

Hier sind die aktuellen Meldungen.

Malerei von Britta Ahrens

29. Mai 2018 bis 31. Juli 2018

Ausstellungseröffnung Dienstag, 29. Mai 2018, 18 Uhr, die Künstlerin ist anwesend.

Die Gemeinde Edemissen präsentiert im Rathaus eine Ausstellung mit Bildern von Britta Ahrens, Peine. Die farbkräftigen Leinwände zeigen Menschen in all ihren Facetten. Die in Münster geborene Goldschmiedin und Malerin lebt und arbeitet seit 1998 in Peine und prägt mit zahlreichen Ausstellungen und Initiativen die Kulturlandschaft im Peiner Land. Sie ist Trägerin des Bodenstedtpreises und maßgebliche Mitbegründerin und Vorsitzende des Kunstvereines KIP, Kunst im Peiner Land.

Britta Ahrens erklärt zu ihrer Ausstellung im Rathaus:

„Menschen. Sie und ihre Darstellungen sind es, die mich zurzeit künstlerisch beschäftigen; mal gegenständlich, mal abstrakt, oft mit fließenden Übergängen zwischen den verschiedenen Maltechniken, zuweilen mit einem Augenzwinkern oder breitem Grinsen auf die Leinwand gebracht. Ich bin eine narrative Malerin: ich erzähle häufig Geschichten mit meinen Bildern: meine Geschichten. Der Betrachter ist jedoch völlig frei in seinen Assoziationen.“

Die Ausstellung ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Zur Vernissage am 29. Mai 2018 um 18 Uhr sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen!

Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2018

durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs-und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt.

Für 2018 sind auch wieder Befragungen von Bereichen der Gemeinde Edemissen vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen.

Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).

Was wird gefragt

Gefragt werden u. a.  allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.


Wie wird ausgewählt

Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1% Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen — vollkommen anonym — nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial" zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.

Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z.B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

Weiterführe Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie auch im Internet unter
www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte, Familien – Mikrozensus“. 

Machen Sie mit bei der EVS 2018!                                 

 

„Wo bleibt mein Geld?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen - nicht nur am Monatsende. Wer sich einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben verschaffen will, kann bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 mitmachen. Es lohnt sich doppelt: Neben einer Übersicht über ihre Einnahmen- und Ausgabensituation erhalten teilnehmende Haushalte zusätzlich eine Geldprämie von mindestens 80 Euro und bis zu 105 Euro als Dankeschön für ihre Teilnahme.

Für die ab Januar 2018 stattfindende EVS werden Haushalte aller sozialen Gruppen gesucht. Egal ob Sie allein oder mit Ihrer Familie zusammen leben, ob Sie jung oder alt sind, ob Sie studieren, einer Arbeit nachgehen, Arbeit suchen oder bereits im Ruhestand sind: Sie alle können mitmachen! Die EVS wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder alle 5 Jahre durchgeführt. Ziel ist es, die Einkommenssituation, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen abzubilden.

Dazu zählen natürlich auch Sie!

Die EVS ist eine wichtige Informationsgrundlage für die Sozial-, Steuer- und Familienpolitik sowie die Armuts- und Reichtumsberichterstattung. Des Weiteren werden diese Daten zur Festlegung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik sowie zur Berechnung der Regelsätze in der sozialen Grundsicherung verwendet.

Die gewonnenen Ergebnisse stehen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Institutionen ebenso zur Verfügung wie den Medien, Verbänden, Gewerkschaften und Privatpersonen.

Wie kann teilgenommen werden?

Wer Interesse hat, kann sich über das Landesamt für Statistik Niedersachsen gern anmelden

Weitere Informationen erhalten Sie

  • über die Internetseiten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen: https://www.statistik.niedersachsen.de/evs/
  • telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1013442

per E-Mail unter EVS(at)statistik.niedersachsen.de.

Am Montag, 11. Dezember 2017, beginnen die Arbeiten zum Ausbau des Kreisverkehrsplatzes Abbensen im Neubaugebiet „Großer Hoop“. Dazu wird es erforderlich sein, den Kreisverkehr zeitweise halbseitig zu sperren. Betroffen ist die L 320, Ortsaus- bzw. einfahrt Abbensen in bzw. aus Richtung Oedesse.

Die Zufahrten zu den Straßen „Zum Kakelberg“ und „Zum Halbser Teich“ wird in dieser Zeit über den Borweg bzw. die Driftstraße möglich sein. Je nach Witterungslage und Baufortschritt wird die halbseitige Straßensperrung bis zum 22. Dezember 2017 andauern. Wir bitten für die Einschränkungen in dieser Zeit, insbesondere die Anlieger, um Verständnis.

An- und Abreise zum Tag der Niedersachsen - Regionalverband gibt einen Flyer für Bus und Bahn raus

Rund 300.000 Besucher werden vom 1. bis 3. September in Wolfsburg erwartet. Dann richtet die Stadt den Tag der Niedersachsen 2017 aus. 
Die Verantwortlichen bitten die Besucher und alle Akteure nach Möglichkeit mit Bus und Bahn anzureisen. Es gibt zusätzliche Angebote bei den Nahverkehrszügen enno auf den Strecken Hannover-Wolfsburg und Hildesheim-Braunschweig-Wolfsburg sowie auf der Strecke von Sachsen-Anhalt nach Wolfsburg (jeweils Freitag- und Samstagabend). Auch die Busunternehmen, die Wolfsburg anfahren, haben ihr Angebot für dieses Wochenende deutlich ausgeweitet. So können Besucher auch die Park&Ride-Parkplätze an allen Bahnhöfen nutzen und mit der Bahn nach Wolfsburg fahren.


Alle Informationen rund um die An- und Abreise zu diesem Fest hat der Regionalverband Großraum Braunschweig in einem Flyer zusammengefügt. Dieser liegt ab Donnerstag, 17. August, in allen Kommunen aus, ebenso in den Service-Centern der Verkehrsunternehmen. In den Zügen werden diese Flyer in den nächsten Tagen verteilt. Zum Runterladen steht er auf der Seite des Regionalverbandes bereit. www.regionalverband-braunschweig.de/tdn17.


Vor Antritt der Fahrt können Besucher sich auf www.bahn.de über Zugverbindungen informieren. Alle Busverbindungen sind auf den Internetseiten der Unternehmen dargestellt. Die günstigste Variante ist die VRB-Tageskarte, mit der bis zu fünf Personen an- und abreisen können. 


Die Festmeile erstreckt sich über die gesamte Fußgängerzone, zahlreiche Bühnen und Aktionsflächen werden zwischen Congress-Park und Hauptbahnhof bespielt. Die Innenstadt wird für den Individualverkehr komplett gesperrt sein, Park&Ride-Plätze  sind ausgewiesen, von dort bringen Shuttle-Busse die Besucher zur Festmeile.