Aktuelle Meldungen

Hier sind die aktuellen Meldungen.

Widerrechtliche Vermüllung von Wertstoffinseln – kein Kavaliersdelikt

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe des Landkreises Peine A & B betreiben im gesamten Gemeindegebiet Sammelstellen von Wertstoffen. Altglas und Papier können auf diese Weise ortsnah und kostenlos entsorgt werden. Soweit ein gutes Angebot, jedoch wird dieses leider immer wieder missverstanden und ausgenutzt. Auf den Wertstoffinseln landen immer wieder Sperrmüll, Restmüll, Grünabfälle und vielerlei Dinge mehr, die dort nicht hingehören. Die illegale Entsorgung von Abfall ist kein Kavaliersdelikt! Im Falle einer Missachtung drohen beachtliche Bußgelder und es wird rigoros durchgegriffen. Ziel ist es, dass auf den Wertstoffinseln nur das gelangt, was dort hingehört und auch fachgerecht entsorgt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
Woltorfer Straße 57/59
31224 Peine
Deutschland
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 05171 7791-0
Fax: 05171 7791-60

 www.ab-peine.de

Es finden folgende Fachausschussitzungen als Videokonferenzen statt:

1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Soziales am Dienstag, 8. Februar 2022, 18 Uhr

1. Sitzung des Feuerschutzausschusses am Mittwoch, 9. Februar 2022, 18 Uhr

1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag, 10. Februar 2022, 18 Uhr.

Die Sitzungen sind öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer können an der Sitzung teilnehmen. Hierzu muss spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungstermin über die Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ein Zugangslink angefordert werden. Eine spätere Anforderung des Zuganges ist nicht möglich. Der Zugangslink wird kurz vor der stattfindenden Sitzung von der Gemeinde Edemissen an die Zuhörerinnen und Zuhörer versandt.

Die Region Peiner Land mit den Gemeinden Edemissen, Ilsede, Lengede, Vechelde, Wendeburg und der Stadt Peine überarbeitet zurzeit das Regionale Entwicklungskonzept, kurz: REK. Dadurch erhält das Peiner Land Zugriff auf Fördergelder und andere Unterstützungsmöglichkeiten, die von 2023 bis 2027 für Projekte in der Region zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem EU-Förderprogramm LEADER. Im Fokus stehen dabei vor allem gemeinnützige Projekte zu vielen verschiedenen Themen wie zum Beispiel Grundversorgung, Tourismus und Erholung, Kultur, Umweltbildung, Klimaschutz und Dorfleben. Welche Herausforderungen sehen Sie für das Peiner Land? Mit welchen Projekten könnten man den Herausforderungen begegnen? Alle Interessierten aus der Region Peiner Land – Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger – sind eingeladen, ihre Ideen zur Entwicklung der Region mit ihren ländlichen Ortschaften einzubringen! Sie alle sind herzlich willkommen zur Zukunftskonferenz „LEADER-Region Peiner Land“ als Online-Veranstaltung am

Mittwoch, den 2. Februar 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr,

Einlass in den virtuellen Konferenzraum ab 17:30 Uhr unter https://koris-hannover-de.zoom.us/j/96765898118

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zu Frau Nadolski von der Gemeinde Edemissen auf:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 05176 188-25. Allgemeine Informationen zu LEADER und zur LEADER-Region Peiner Land finden Sie im Internet unter www.region-peiner-land.de

Ab Montag, 31.01.2022 wird die Zufahrt zu den Kindertagesstätten Abbensen Ratz & Rübe sowie Kleiner Hobbit auf Grund von notwendigen Straßensanierungsarbeiten gesperrt. Die Arbeiten werden ca. vier Wochen andauern. Wir bitten für die unvermeidbare Beeinträchtigung um Verständnis.

 

Aufgrund von Gesetzesänderungen sind Bauanzeigen seit dem 01.01.2022 für sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen direkt bei der Bauaufsichtsbehörde, also beim Landkreis Peine, Fachdienst Bauordnung und Raumordnung, einzureichen.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen und angezeigt werden müssen, ist in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) festgelegt.

Zudem sind auch Bauvorlagen (§ 2 Absatz 18 NBauO) direkt der Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln und nicht mehr bei der ansässigen Gemeinde abzugeben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Serviceportal Niedersachsen - Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung