Aktuelle Meldungen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund einer Kreisschulung bleibt das Standesamt Edemissen und die Friedhofsverwaltung am Mittwoch, dem 5.Oktober 2022, ganztägig geschlossen.
Bei Rückfragen oder für die Vereinbarung von Terminen stehen Ihnen Frau Messner (Tel. 05176/188-15, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Frau Meyer (Tel. 05176/188-18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ab Donnerstag, dem 6. Oktober 2022, zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Die Klimaschutzagentur und die wito des Landkreises Peine veranstalten am Mittwoch, 31.8.2022 und Donnerstag, 1.9.2022 den ersten Klimaschutztag „Es geht ums Klima“. Der Mittwochnachmittag richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, der Donnerstagnachmittag an Unternehmerinnen und Unternehmer des Landkreises Peine.
An diesen Tagen soll es um die Themen Klimawandel und Klimafolgen, umweltgerechten Klimaschutz sowie alternative Energien und Innovationen in der Energieerzeugung gehen.
„Es geht ums Klima“ Klimaschutz- und Nachhaltigkeitstag des Landkreises Peine
31.8.2022 + 1.9.2022
jeweils von 16:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
Im Konferenz- und Schulungszentrum
Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Recht berechnet. Die Grundsteuerbescheide hierzu wurden ab dem 20. Januar 2025 an alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer versandt.
Die Grundsteuer wird nun nach der neuen niedersächsischen Bewertungsmethode, dem „Flächen-Lage-Modell“, erhoben.
Die neue Bewertung basiert auf den von den Grundstückseigentümer/innen an das Finanzamt Peine über Elster bzw. in Papierform übermittelten Daten zu ihrer/seiner individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Peine geschätzten Werten.
Alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer werden gebeten, ihren Grundsteuerbescheid genau zu prüfen.
Haben Sie Ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt richtig ausgefüllt?
Beispiele:
- Ist die Wohnfläche richtig erklärt? Wohnfläche ist keine Nutzfläche
- Abzug von Freibeträgen bei der Nutzfläche: 30m² für Nebengebäude, 50m² für Garagen zum Wohnhaus/Wohnung
- Sind Miteigentumsanteile richtig angegeben? nur anteiliger Grund und Boden oder anteilige Wohnfläche bei Miteigentum
Sollte Ihnen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung ein Fehler unterlaufen sein, kann das Finanzamt Peine (05171/407-158) um Überprüfung gebeten werden und diese noch korrigieren - trotz abgelaufener Einspruchsfrist. Wenn das Finanzamt Peine den Grundsteuermessbetrag korrigiert, wird auch selbstverständlich der Grundsteuerbescheid korrigiert.
Hinweis zur Aufkommensneutralität:
Die Grundsteuerreform in der Gemeinde Edemissen wurde aufkommensneutral durchgeführt.
Die aktuellen Berechnungen haben ergeben, dass der zum 01.01.2024 festgesetzte Hebesatz von 490 % aufkommensneutral ist. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer trotz der geänderten Bewertungsgrundlage nahezu gleichgeblieben sind. Für den einzelnen Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass sich die Grundsteuerbelastung individuell ändern kann, obwohl das kommunale Gesamtergebnis (das Aufkommen) gleichgeblieben ist.
Die Öffentliche Bekanntmachung zum aufkommensneutralen Hebesatz in der Gemeinde Edemissen erscheint am 24. Februar 2025 im Amtsblatt des Landkreises Peine und hier auf der Homepage.
Grundsteuer-Viewer
Im Rahmen der Erhebung wird der sogenannte Lagefaktor für Ihr Grundstück abgefragt. Sie können hierzu den Grundsteuer-Viewer Niedersachsen nutzten: Grundsteuer-Viewer (Neue Seite)
Auf Grund der anhaltend hohen Temperaturen haben sich auf den Badeseen Wehnsen und Wipshausen vermehrt Blaualgen (Cyanobakterien) entwickelt. Diese können u.a. Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen. Bitte meiden Sie als Badegäste daher Bereiche mit sichtbaren grünen bis blau-grünen Schlieren oder Flocken sowie Bereiche, in denen das Wasser leicht muffig riecht.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration warnt vor den gesundheitlichen Gefahren durch Eichenprozessionsspinner. Dieser ist eine Schmetterlingsart, deren Gifthaare der Raupen bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen können. Dazu zählen:
- Hautirritationen (Juckreiz, Pusteln und Quaddeln),
- Atembeschwerden und
- Augenreizungen.
Die Raupen und deren Nester sollten nicht berührt werden. Eine Meldepflicht besteht nicht! Ob und in welchem Umfang Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner durchgeführt werden müssen, entscheidet der Eigentümer des Baumes. Er trägt ggf. auch die Kosten für die Beseitigung. Für Bäume der Gemeinde hat diese bereits zur Kennzeichnung und Beseitigung veranlasst.
Weitere Informationen lesen Sie hier.