Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Recht berechnet. Die Grundsteuerbescheide hierzu wurden ab dem 20. Januar 2025 an alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer versandt.

 

Die Grundsteuer wird nun nach der neuen niedersächsischen Bewertungsmethode, dem „Flächen-Lage-Modell“, erhoben.

Die neue Bewertung basiert auf den von den Grundstückseigentümer/innen an das Finanzamt Peine über Elster bzw. in Papierform übermittelten Daten zu ihrer/seiner individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Peine geschätzten Werten.

 

Alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer werden gebeten, ihren Grundsteuerbescheid genau zu prüfen.

 

Haben Sie Ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt richtig ausgefüllt?

Beispiele:

 

  • Ist die Wohnfläche richtig erklärt? Wohnfläche ist keine Nutzfläche
  • Abzug von Freibeträgen bei der Nutzfläche: 30m² für Nebengebäude, 50m² für Garagen zum Wohnhaus/Wohnung
  • Sind Miteigentumsanteile richtig angegeben? nur anteiliger Grund und Boden oder anteilige Wohnfläche bei Miteigentum

 

Sollte Ihnen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung ein Fehler unterlaufen sein, kann das Finanzamt Peine (05171/407-158) um Überprüfung gebeten werden und diese noch korrigieren - trotz abgelaufener Einspruchsfrist. Wenn das Finanzamt Peine den Grundsteuermessbetrag korrigiert, wird auch selbstverständlich der Grundsteuerbescheid korrigiert.

 

 

Hinweis zur Aufkommensneutralität:

 

Die Grundsteuerreform in der Gemeinde Edemissen wurde aufkommensneutral durchgeführt.

 

Die aktuellen Berechnungen haben ergeben, dass der zum 01.01.2024 festgesetzte Hebesatz von 490 % aufkommensneutral ist.  Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer trotz der geänderten Bewertungsgrundlage nahezu gleichgeblieben sind. Für den einzelnen Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass sich die Grundsteuerbelastung individuell ändern kann, obwohl das kommunale Gesamtergebnis (das Aufkommen) gleichgeblieben ist.

 

Die Öffentliche Bekanntmachung zum aufkommensneutralen Hebesatz in der Gemeinde Edemissen erscheint am 24. Februar 2025 im Amtsblatt des Landkreises Peine und hier auf der Homepage.

 

Hier finden Sie die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Edemissen (Hebesatzsatzung).

 

 

Grundsteuer-Viewer

Im Rahmen der Erhebung wird der sogenannte Lagefaktor für Ihr Grundstück abgefragt. Sie können hierzu den Grundsteuer-Viewer Niedersachsen nutzten: Grundsteuer-Viewer (Neue Seite)