Bislang wurde anhand eines Einheitswertes die Grundsteuer für ein Grundstück erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 10. April 2018 die Verfassungswidrigkeit des Einheitswertes festgestellt. Somit wurde im vorangegangenen Jahr über ein neues niedersächsisches Grundsteuergesetz entschieden. Zum 01. Januar 2025 wird somit eine neue Grundsteuer in Kraft treten. Diesem liegt ein vom Land selbst entwickeltes Flächen-Lage-Modell zu Grunde. Die bisherige Grundlage des Einheitswertes für die Grundsteuerberechnung wird durch den neuen Grundsteuermessbetrag ersetzt.
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Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen
Im Rahmen der Erhebung wird der sogenannte Lagefaktor für Ihr Grundstück abgefragt. Sie können hierzu den Grundsteuer-Viewer Niedersachsen nutzten: Grundsteuer-Viewer (Neue Seite)