Aktuelle Meldungen
LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN
Wie leben private Haushalte im Jahr 2023 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert? Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch im Jahr 2023 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres wieder rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger in knapp 38.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen.
Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen. Der Mikrozensus liefert Jahr für Jahr wertvolle Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen und Deutschland. Die ausgewählten Haushalte nehmen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal an der Befragung teil. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.
Für die Befragung setzt das LSN teilweise weiterhin auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten. Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch – wie bereits in den vergangenen Jahren – direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN seit diesem Jahr Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen. Das LSN bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2023 eine Ankündigung zur telefonischen Befragung oder ein Schreiben direkt vom LSN erhalten, die Arbeit des LSN und der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Die Auskünfte von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus 2023 finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.mikrozensus.de Informationen rund um den Mikrozensus in Niedersachsen erhalten Sie auf unserer Internetseite.
Dort finden Sie neben weiteren Informationen auch Tabellen mit Ergebnissen des Mikrozensus aus den vergangenen Erhebungen. Kontakt: Das Team des Mikrozensus steht Ihnen gern für Auskünfte zur Verfügung. Tel.: 0511 9898-4455 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Herausgeber: © 2023 Landesamt für Statistik Niedersachsen Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover Telefon: 0511 9898-1016 Telefax: 0511 9898-991016 E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de Internet: https://www.statistik.niedersachsen.de Twitter: twitter.com/Statistik_NDS Mastodon: Norden.social/@Statistik_NI XING: xing.to/LSN
Angesichts der anhaltenden Energiekrise hat sich die Gemeinde Edemissen in Zusammenarbeit mit dem Energieversorger dazu entschlossen, die Leuchtdauer der Straßenlampen zu begrenzen. Die Schaltanlagen werden in allen Ortschaften der Gemeinde derzeit nach und nach umgestellt, sodass die Straßenleuchten nachts in der Zeit von 0.30 Uhr bis 5 Uhr nicht in Betrieb sein werden. Wir bedanken uns für das Verständnis!
Am Samstag, 26. November 2022 um ca. 17.40 Uhr, werden die Lichter am Weihnachtsbaum in Blumenhagen auf dem Brink eingeschaltet. Vorher findet um 17.00 Uhr eine Andacht in der Markuskapelle zu Blumenhagen statt. Danach erwartet die Volksfestgemeinschaft den Weihnachtsmann. Er wird von zwei Wichteln in einer Ponykutsche kutschiert, um an die Kleinsten kleine Geschenke zu verteilen. Für das leibliche Wohl für Groß und Klein ist gesorgt!! Bitte Glühweintasse mitbringen! Wir freuen uns auf ihren Besuch. Die Volksfestgemeinschaft Blumenhagen e.V.
Abfallentsorgungszentrum und Wertstoffhöfe an Heiligabend und Silvester geschlossen Das Abfallentsorgungszentrum (AEZ) in Hohenhameln-Stedum, und die Wertstoffhöfe im Landkreis Peine bleiben am 24. und 31. Dezember geschlossen. Die regulären Abfuhrtermine in der Woche nach Weihnachten verschieben sich jeweils auf einen Tag später. Alle Sonderabfuhrtermine stehen im Abfallkalender, Online- und Druckversion.
Was ist die EVS und zu welchem Zweck wird sie durchgeführt?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte, freiwillige Befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Sie wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Dabei befragen die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes rund 80 000 private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Einkommen und Ausgabenstrukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der Lebensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland. Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie Hartz IV (zukünftig Bürgergeld) oder für die Berechnung der Inflationsrate. Diese Berechnungsgrundlagen sind aktuell so wichtig wie nie. Wer kann an der EVS teilnehmen? Jeder private Haushalt in Deutschland kann einmalig mitmachen.
Für die EVS 2023 sucht allein das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) rund 8 000 Haushalte, die die Zusammensetzung der Bevölkerung so genau wie möglich abbilden. Wir suchen daher Haushalte aus unterschiedlichen sozioökonomischen Schichten und unterschiedlichen Zusammensetzungen. Egal ob die Teilnehmenden alleine oder mit anderen Personen zusammenleben, ob Sie berufstätig oder erwerbslos sind. Haushalte von Landwirten werden ebenso gesucht wie Haushalte von Selbstständigen, Angestellten, Beamten, Erwerbslosen Personen oder Rentnern oder Pensionären.
Wie läuft die Befragung ab?
Bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.
Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen. Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können.
So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.
Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten
Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich zur Grundprämie 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.
Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 sind ab sofort und bis September 2023 möglich unter www.evs2023.de/teilnahme.