Schiedsamtbezirk 1

(für die Ortschaften Edemissen, Oedesse, Abbensen, Oelerse, Eddesse, Wehnsen, Eickenrode und Plockhorst)

Schiedsmann Dieter Alscher-Neff
Waterkamp 46, 31234 Edemissen

 

Tel. 0171/3239630

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Schiedsamtbezirk 2

(für die Ortschaften Wipshausen, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Blumenhagen, Alvesse und Mödesse)

Schiedsmann Jesper Rothe

 

Tel. 0177/2150440

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Aufgaben: 

  • Die Schiedsperson (ehrenamtlich) führt Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie spricht keine Urteile, sondern ist bestrebt, Vergleiche zu erzielen. Sie ist sozusagen als „vorgerichtliche Instanz“ zu sehen.

  • Sie arbeitet kostengünstig, ist vollig unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  • Es werden lediglich Verfahrens- und Sachkosten (z. B. Porto) berechnet.

  • Ein abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

  • Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.

 Weitere Informationen:

Link      Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.

PDF     „Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“

            Eine Broschüre des Niedersächsischen Justizministerium