Aufgrund von Gesetzesänderungen sind Bauanzeigen seit dem 01.01.2022 für sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen direkt bei der Bauaufsichtsbehörde, also beim Landkreis Peine, Fachdienst Bauordnung und Raumordnung, einzureichen.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen und angezeigt werden müssen, ist in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) festgelegt.

Zudem sind auch Bauvorlagen (§ 2 Absatz 18 NBauO) direkt der Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln und nicht mehr bei der ansässigen Gemeinde abzugeben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Serviceportal Niedersachsen - Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung