Zum 01.07.2013 haben Hundehalter in Niedersachsen die Pflicht, ihren Hund zentral registrieren zu lassen. Gem. § 6 NHundG ist jede Hundehalterin/jeder Hundehalter selbst verpflichtet, den eigenen Hund an das Zentrale Register zu melden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung dieser kommunalen Daten in das Zentrale Register nicht möglich. Das Register wird von der Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Für die Registrierung wird ein Betrag in Höhe von 14,50 € für die Onlineregistrierung unter www.hunderegister-nds.de bzw. in Höhe von 23,50 € im Falle einer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung erhoben. Ab- und Ummeldungen sind kostenlos.
Die Adresse für eine schriftliche Anmeldung lautet: „GovConnect GmbH –Nds. Hunderegister- Nadorster Straße 228 in 26123 Oldenburg“ oder per Fax an 0441 390 10-401. Die telefonische Registrierung ist möglich unter der Telefonnummer: 0441 390 10 400. Das Formular können Sie sich auf www.hunderegister-nds.de herunterladen. Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann den Anmeldebogen bei der Gemeinde Edemissen beziehen.
Unter dem Link http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7 informiert das Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu den mit Wirkung zum 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Hundegesetztes zum Zentralen Register sowie zu dem Sachkundenachweis.
Ansprechpartner bei der Gemeinde Edemissen ist Frau Kassel, Tel. 05176 188 63