Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration warnt vor den gesundheitlichen Gefahren durch Eichenprozessionsspinner. Dieser ist eine Schmetterlingsart, deren Gifthaare der Raupen bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen können. Dazu zählen:

- Hautirritationen (Juckreiz, Pusteln und Quaddeln),

- Atembeschwerden und

- Augenreizungen.

Die Raupen und deren Nester sollten nicht berührt werden. Eine Meldepflicht besteht nicht! Ob und in welchem Umfang Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner durchgeführt werden müssen, entscheidet der Eigentümer des Baumes. Er trägt ggf. auch die Kosten für die Beseitigung. Für Bäume der Gemeinde hat diese bereits zur Kennzeichnung und Beseitigung veranlasst.

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