Die Stromleitung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, von Krümmel (bei Geesthacht) bis nach Wahle in Vechelde, ist ein wesentlicher Transportkanal in Nord-Süd-Richtung. Die momentane technische Ausstattung der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen eines modernen Stromnetzes und der Energiewende gerecht zu werden. Hierfür bedarf es der Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Krümmel und Wahle in Form einer Netzverstärkung sowie Anpassungen der dazugehörigen Umspannwerke. Das als Freileitung geplante Projekt befindet sich in der Voruntersuchung zu Umwelt und Raumwiderstand im Untersuchungsgebiet.

Zum Leitungsbauvorhaben Krümmel-Wahle

Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber mit dem Netzentwicklungsplan 2035 (2021), 2. Entwurf, damit beauftragt, für die bestehende 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Krümmel und dem Umspannwerk Wahle eine Netzverstärkung durchzuführen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden Daten für das Planungsverfahren gesammelt, im Rahmen dessen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden sollen. Unser Ziel ist es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.

Kartierungsarbeiten

Für die geplante Netzverstärkung sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab Februar 2022 bis voraussichtlich Januar 2024 finden im vorläufigen Untersuchungsgebiet im Bereich der Bestandstrasse, Bereichen für mögliche Trassenalternativen sowie den bestehenden Umspannwerken und in den Suchräume für neu zu errichtende Umspannwerke Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden. Der vorläufige Untersuchungsraum im Bereich der Bestandstrasse ist im Anhang zu dieser Bekanntmachung dargestellt.

Beauftragte Firma

Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen (IHB) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie waldund landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.

Art und Umfang der Kartierungen

Die Kartierungen der Flora und Fauna erfolgen im Zuge von Geländeerhebungen/- aufnahmen und werden ausnahmslos von qualifizierten BiologInnen und FachexpertInnen ausgeführt. Bei Anwendung der fachlich anerkannten und notwendigen Untersuchungsmethoden müssen die Kartierungen dabei zum Teil auch nachts durchgeführt werden. Die Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt, dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden, und können sich teilweise mehrfach wiederholen.

Kartierungen im Laufe der nächsten 6 Monate

Für die ersten zwei Quartale des Jahres 2022 sind Begehungen des gesamten Bereichs um die Bestandstrasse geplant, im Zuge derer Strukturen wie Horste von Großvögeln, Baumhöhlen und Totholz visuell erfasst und in Karten vermerkt werden (Tab.1). Des Weiteren wird der Pufferbereich nach Biotoptypen klassifiziert. Ebenfalls werden potentielle Habitate bedrohter Tierarten in einer Übersichtsbegehung festgestellt und in der zweiten Jahreshälfte 2023 sowie im Jahr 2023 artenabhängig beprobt.

Bei Fragen zu den Kartierungen wenden Sie sich bitte an:

Achim Kretschmer IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen Theklaer Straße 42 04347 Leipzig 0345 / 68 204 – 21; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtliche Grundlage

Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Bodenund Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. TenneT TSO GmbH Datum 08.02.2022 Seite 2 von 4

Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und waldund landwirtschaftlicher Wege. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung: TenneT TSO GmbH Peter Helms, Referent für Bürgerbeteiligung Tel.: 0151-188 79 96 0 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!