Beitragsseiten

Stichwort Nachbarrecht

 In den warmen Sommertagen spielt sich das Leben oft Draußen ab. Ein bekanntes Sprichwort besagt, dass der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Unsere Nachbarn sind uns nahe. Neben der Familie, den Freunden und Arbeitskollegen sind sie ein wichtiger Teil des sozialen Netzwerkes, das die Gesellschaft zusammenhält.

Dennoch kommt es bei einigen Themen immer wieder zu Streitfragen. Z. B. „Ein Obstbaum reicht mit seine Zweigen über die Grundstücksgrenze hinaus, wem gehört das Obst? Wer der beiden Nachbarn darf es ernten?

Der Baum gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Stamm des Baumes steht. Er ist deshalb auch Eigentümer der über die Grenze ragenden Zweige und der an diesen Zweigen sitzenden Früchte. Er allein darf die Früchte ernten, allerdings nur von seinem Grundstück aus.

Fallen die Früchte jedoch vom Baum herab und liegen sie dann auf dem Nachbargrundstück, sind sie Eigentum des Nachbarn geworden. Der Eigentümer des Baumes darf sie nicht zurück holen. Der Nachbar, in dessen Grundstück die Zweige hineinragen, darf also nicht ernten, und er darf auch nicht die Zweige schütteln, damit die Früchte abfallen.

Es mag im Einzelfall schwierig erscheinen, unter Nachbarn Rücksicht aufeinander zu nehmen und Konflikte einvernehmlich zu regeln. Aber die Verständigung bietet auch die große Chance, Nachbarschaftshilfe an die Stelle von Nachbarschaftsstreit zu setzen.