Aktuelle Meldungen

Hier sind die aktuellen Meldungen.

Die Tennet TSO GmbH teilt im Rahmen der Aktualisierung zur Ankündigung der Kartierungen für das Projekt 380-kV-Netzverstärkung Krümmel-Wahle mit:

Die Stromleitung zwischen der Elbe (Landesgrenze Schleswig-Holstein / Niedersachsen) bis nach Wahle in Vechelde, ist ein wesentlicher Stromtransportkanal in Nord-Süd-Richtung. Die momentane technische Ausstattung der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen eines modernen Stromnetzes und der Energiewende gerecht zu werden. Hierfür bedarf es der Erhöhung der Übertragungskapazität in Form einer zusätzlichen Stromleitung sowie Anpassungen der dazugehörigen Umspannwerke. Im Rahmen dieser Maßnahme ist daher ein Parallelneubau einer 380 kV-Freileitung zur Erhöhung der Stromtragfähigkeit vorgesehen. Dieses Projekt ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 58 sowie im Netzentwicklungsplan als P113 enthalten.

Kartierungsarbeiten:

Für den geplanten Parallelneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab Februar 2024 werden im Bereich der Bestandstrasse, Bereichen für mögliche Trassenalternativen sowie den bestehenden Umspannwerken und in den Bereichen der Suchräume für deren notwendige Erweiterung Kartierungsarbeiten fortgesetzt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden. Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen (IHB) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.

Art und Umfang der Kartierungen:

> Erfassung von Amphibien und ihrer Habitate (bis Oktober 2024)

> Erfassung von Reptilien und ihrer Habitate (bis September 2024)

> Biotoptypenkartierung (bis Mai 2024)

> Waldwertgutachten für die Bestimmung des Kompensationsfaktors (bis Mai 2024)

> Zuwegungsbegehung (bis Mai 2024)

> Detektorbegehung zur Erfassung von Fledermäusen (bis Oktober 2024)

Zum Leitungsbauprojekt Ostniedersachsenleitung:

Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, für die bestehende 380 kV-Leitung zwischen der Elbe (Landesgrenze Schleswig-Holstein / Niedersachsen) und Wahle in Vechelde eine Verstärkung in Form eines Parallelneubaus zu planen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden Daten für das Planungs- und Genehmigungsverfahren gesammelt, im Rahmen dessen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden sollen. Unser Ziel ist es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.

Rechtliche Grundlage:

Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und waldund landwirtschaftlicher Wege. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung:

TenneT TSO GmbH

Mark Fischer, Referent für Bürgerbeteiligung

Tel.: +49 (5132) 89 - 6073

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Information zu Drohnenbefliegungen

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

In der Gemeinde Edemissen im Bereich Wipshausen werden voraussichtlich ab der 9. KW bis zur 10. KW vermessungstechnische Luftbildbefliegungen zur Erfassung und Aktualisierung der amtlichen Geobasisdaten auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 durchgeführt.

Die Befliegungen erfolgen durch ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS, Drohne). K

ontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung des LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NiedersachsenDer Präsident

Podbielskistraße 331

30659 Hannover

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des LGLN Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Podbielskistraße 331

30659 Hannover E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Erhebung, Auswertung und Speicherung von Geobasisdaten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem NVermG. Art personenbezogener Daten: Hochaufgelöste Bilder auf denen Personen, Kfz-Kennzeichen, Hausnummern etc. erkennbar seien könnten. Ziel ist dabei nicht die Erfassung von personenbezogenen Daten, sondern von Geobasisdaten. Rechtsgrundlagen: Verarbeitung im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 6 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 1 DS-GVO i. V. m. § 3 NDSG. Dauer der Speicherung: Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der Bildbearbeitung anonymisiert bzw. gelöscht. Der Kreis der Bearbeitenden ist stark begrenzt. Die Rohdaten (aufgenommene Luftbilder) werden für die Dauer der Auftragserledigung gespeichert.

Sollte es in Einzelfällen zur Veröffentlichung oder Weitergabe kommen, geschieht dies ohne personenbezogene Daten. Ein Drittstaatentransfer der personenbezogenen Daten findet grundsätzlich nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung zu Daten mit Personenbezug findet nicht statt. Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Sie betreffen; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen (Artikel 16 DS-GVO). Sie haben das Recht, zu verlangen, dass personenbezogene Daten die Sie betreffen unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen. Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten. Sofern Sie die Richtigkeit bestreiten, werden die personenbezogenen Daten überprüft. Soweit eine Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche Sie betreffen, Widerspruch einzulegen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des LGLN unter

www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/datenschutz/datenschutz-im-lgln-138166.html

Für Fragen steht Ihnen Herr Lambrecht unter der Telefonnummer 05331/984-257 bzw. der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Im Auftrag Marc Lambrecht

Der Landkreis Peine lädt in Kooperation mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edemissen zum Elterncafé ein.

Das Elterncafé ist offen für alle Eltern mit Babys und Kindern bis zum 6. Lebensjahr aus Edemissen und Umgebung sowie für alle Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – kommen Sie einfach dazu, wenn Sie Zeit haben. Es entstehen für Sie keine Kosten!

Bitte wenden Sie sich an die Fachstelle Frühe Hilfen, Frau Koch Telefon: 05171/401-2144 oder über Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung. Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .

Sie können das Eisenbahn-Bundesamt unterstützen, indem Sie die Information den Bürgerinnen und Bürgern in Ihrer Kommune zur Verfügung stellen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Seite.

Der Landkreis Peine informiert:

Die Bahnbrücke auf der Kreisstraße 11 bei Plockhorst wird ab Montag, 11. September, saniert. Dabei werden Schäden behoben, die bei vorangegangenen Brückenprüfungen festgestellt worden sind, um die Standfestigkeit und Verkehrssicherheit der des Bauwerks dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Der vorhandene Asphalt wird einschließlich der Abdichtung aufgenommen und erneuert. Außerdem werden Betonschäden beseitigt sowie Betonoberflächen gereinigt und beschichtet. Die vorhandene Schutzplanke wird abgebaut und erneuert.

Dazu muss die Brücke für den motorisierten Verkehr für die Dauer von zirka vier Wochen voll gesperrt werden. Fußgänger und Radfahrer werden behelfsmäßig über die Brücke geführt, Radfahrer müssen ihr Rad gegebenenfalls schieben.

Für den motorisierten Verkehr wird eine Umleitung über die B 444 ausgeschildert. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ungefähr 210.000 Euro